Sozialplan mit Spital Netz Bern AG unterzeichnetDer Sozialplan gilt rückwirkend per 1. September 2009. Er bietet folgende Sicherheiten:
- Von Kündigung betroffene Personen erhalten während 3 Monaten Ausgleichzahlungen zur Arbeitslosenversicherung
- Personen mit reduziertem Beschäftigungsgrad erhalten ab dem Termin der Reduktion während 2 bzw. 3 Monaten den gleichen Lohn wie vorher
- Personen, die versetzt wurden, erhalten während 12 Monaten ab Versetzung den gleichen Lohn
Im Bereich der Abgangsentschädigungen hätte der SBK Bern eine grosszügigere Lösung bevorzugt. Aufruf Stimmenzähler/-innen für Delegiertenversammlung SBK Schweiz
Für die Delegiertenversammlung von Freitag, 18. Juni 2010 sucht der SBK Schweiz noch Stimmenzählende. Voraussetzung ist die SBK-Mitgliedschaft; die Präsenzzeit dauert von 09:15 bis 16:30. Der SBK Schweiz bietet den Stimmenzähler/-innen einen interessanten Tag, Einblick in das Geschehen im Berufsverband und lädt sie zum Mittagessen ein. Die Reisespesen werden vergütet.
Gern nimmt Claudia Friedli, SBK Schweiz, Choisystrasse 1, 3011 Bern, Telefon 031 388 36 36, claudia.friedli@sbk-asi.ch, Ihre Anmeldung entgegen. Vielen Dank im Voraus an die Teilnehmenden!
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