Mitgliederbeiträge
Mit Ihrem Mitgliederbeitrag unterstützen Sie das Engagement des SBK.Ordentliche SBK-Mitgliedschaft
| Beitrag | |||
|---|---|---|---|
| Dipl. Pflegefachpersonen mit Anstellungsgrad | 51 - 100 % | CHF 315.- | |
| Dipl. Pflegefachpersonen mit Anstellungsgrad | 11 - 50 % | CHF 215.- | |
| Pensionierte oder Dipl. Pflegefachpersonen mit Anstellungsgrad | 0 - 10 % | CHF 114.- | |
| Studierende (HF, BSc) und Lernende (FaGe, AGS) | ab 18 Jahren | gratis* | |
| Freiberufliche | (mit Registrierung) | CHF 315.- |
Im Sinne der Mitglieder
Was der SBK fordert, entspricht den Forderungen der Mehrheit der Mitglieder. Die Mitgliederumfrage von 2021 zeigte, dass die Verbesserung der Arbeitsbedingungen oberste Priorität hat. Gemäss den Mitgliedern sollen diese mit folgenden Massnahmen erreicht werden: Mehr als die Hälfte der befragten Mitglieder setzen die Prioritäten bei besseren Stellenplänen und mehr Personal auf den Schichten (69 %) sowie Lohnerhöhungen (58 %). Am 25. Januar 2023 informierte der Bundesrat über die im neuen Gesetz vorgesehenen strengeren Vorgaben zur Erstellung von Dienstplänen und die Verpflichtung der Arbeitgebenden, bei kurzfristigen Arbeitseinsätzen Lohnzuschläge zu zahlen. Das sind erste positive Schritte bei der Umsetzung der Pflegeinitiative, die auch vom SBK gelenkt wird.
Als SBK-Mitglied bestimmen Sie die Verbandspolitik mit. Zum Beispiel an der Hauptversammlung Ihrer Sektion. Wir freuen uns, wenn wir gemeinsam die Pflege weiterbringen.
Was bedeutet HCA?
Health Care Assistant (HCA) = Internationale Bezeichnung für Berufsabschlüsse in Gesundheits- und Krankenpflege auf Sekundarstufe II.
HCA sind Fachpersonen Gesundheit (FaGe) und Assistent:innen Gesundheit und Soziales (AGS).
Die HCA sind im einem eigenen Fachverband swisshca organisiert, welcher 2025 gegründet wurde. Mit swiss hca erhalten alle Pflegepersonen mit oder ohne EFZ eine starke Stimme, die ihre Anliegen auf nationaler Ebene vertritt und gemeinsam für die Qualität, Stabilität und Weiterentwicklung der Pflege in der Schweiz kämpft.
Arbeitslos? Reduktion auf Mitgliederbeitrag
Sind Sie ordentliches SBK-Mitglied und haben Sie Ihre Arbeitsstelle verloren? Dann sollen Sie trotzdem Mitglied bleiben können. Der SBK bietet erwerbslosen Pflegenden die Mitgliedschaft zum reduzierten Jahresbeitrag von total rund 40 Franken an (Betrag kann leicht variieren).
So gehen Sie vor:
Bezahlen Sie die volle Beitragsrechnung, die Anfang Februar verschickt wird. Anschliessend richten Sie ein kurzes schriftliches Gesuch um Rückerstattung an die SBK-Geschäftsstelle, Choisystrasse 1, Postfach 8124, 3001 Bern. Dazu legen Sie eine Bestätigung bei, dass Sie Arbeitslosenleistungen beziehen sowie ihre Kontonummer oder einen ausgefüllten Einzahlungsschein.
Der einbezahlte Mitgliederbeitrag wird Ihnen anschliessend bis auf den erwähnten Betrag rückerstattet.